Die ersten Wochen, Nach der OP

Haushaltshilfe beantragen: So bekommst Du daheim Unterstützung

Haushaltshilfe beantragen, wenn man nicht selbst putzen kann

Muss man ins Krankenhaus und ist auch danach auf Hilfe angewiesen, sorgt man sich um allerhand Organisatorisches. Wer kümmert sich um den Haushalt und die Kinder? Wer schaut nach mir, wenn meine Angehörigen arbeiten müssen? In beiden Fällen gibt es Unterstützung: Versicherte können eine Haushaltshilfe beantragen oder häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen.


Krank? Haushaltshilfe oder häusliche Pflege beantragen!

„Ich lebe allein und habe niemanden, der mir beim Anziehen helfen kann.“ oder:

„Wir haben zwei kleine Kinder, mein Mann kann nicht so lange freinehmen. Wie sollen wir das hinbekommen, wenn ich nichts machen kann?“

Solche Sorgen machen sich Menschen, bei denen zum Beispiel eine aufwändige OP ansteht. Wegen des Krankenhausaufenthalts fallen sie nicht nur beruflich, sondern auch im Haushalt und bei der Kinderbetreuung aus und können sich womöglich auch nach ihrer Entlassung nicht sofort wieder allein versorgen. Dass Angehörige und Freunde einspringen, reicht häufig nicht aus, gerade wenn sie selbst arbeiten müssen.

Im schlimmsten Fall verschieben Patient:innen ihre OP oder Reha deshalb immer weiter nach hinten. Das kann gravierende Folgen haben. Nehmen wir die Behandlung einer Hüftdysplasie (der sich diese Webseite widmet) als Beispiel: Den größten Erfolg verspricht eine Operation (eine PAO oder eine Triple-Osteotomie), wenn das Gelenk noch keinen allzu großen Schaden genommen hat. Liegt jedoch schon eine fortgeschrittene Arthrose vor, ist eine gelenkerhaltende OP nicht mehr möglich. Dann kann es sein, dass Patient:innen schon in jungen Jahren eine Hüft-TEP, also ein künstliches Hüftgelenk, brauchen, um schmerzfrei leben zu können.

Betroffene sollten wissen, wo sie in so einer Situation angemessene Unterstützung bekommen. Die gibt es nämlich: Zum einen können sie eine Haushaltshilfe beantragen, zum anderen steht sie ihnen womöglich in Form von häuslicher Krankenpflege zu.


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Haushaltshilfe beantragen: Wem steht eine Haushaltshilfe zu und wie lange bekommt man Unterstützung?

Ist jemand im Krankheitsfall vorübergehend nicht in der Lage, einzukaufen, Wäsche zu waschen oder die Kinder zu versorgen, hat er oder sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, das heißt, auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Das trifft auch dann zu, wenn eine weitere erwachsene Person, etwa der Ehepartner, in der gemeinsamen Wohnung lebt, jedoch arbeiten muss und diese Aufgaben deshalb nicht übernehmen kann. Niemand müsse Urlaub nehmen, um den kranken Partner daheim zu ersetzen, macht die Apotheken Umschau in diesem Beitrag deutlich.

Konkret können versicherte Personen eine Haushaltshilfe beantragen, wenn sie:

  • aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, einer Kur oder Reha nicht zu Hause sind, in ihrem Haushalt aber ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das Hilfe braucht und versorgt werden muss. (Einige Krankenkassen gewähren die Kostenübernahme auch, wenn das Kind älter als 12 Jahre ist.)
  • auch nach einem Krankenhausaufenthalt noch so beeinträchtigt sind, dass sie sich nicht um den Haushalt kümmern können. Wer keine Kinder hat, bekommt in so einer Situation bis zu vier Wochen Hilfe. Versicherten mit Kindern unter 12 Jahren oder mit Kindern, die eine Behinderung haben, stehen bis zu 26 Wochen Unterstützung zu. Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte nicht pflegebedürftig mit Grad 2 bis 5 ist.
  • schwanger sind und Hilfe brauchen, weil ihnen zum Beispiel Bettruhe verordnet wurde und sie nicht heben dürfen. In einigen Fällen besteht der Anspruch auch ein paar Tage nach der Geburt, wenn die Mutter nach der Entbindung, etwa infolge eines problematischen Kaiserschnitts, noch geschwächt ist.

Voraussetzung in allen drei Fällen ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Hilfe verordnet hat. Außer von Schwangeren oder frisch Entbundenen wird eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Tag fällig. In diesem Beitrag auf test.de sind die Voraussetzungen, die jeweilige Dauer und Kosten in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

So kann man eine Haushaltshilfe beantragen

Den Antrag auf Haushaltshilfe bzw. Kostenübernahme stellt man direkt beim Versicherer, das Formular bekommt man nach einem Anruf bei der Krankenkasse (zum Beispiel im Falle der tk) oder es ist auf der Webseite zu finden, wie hier bei der AOK als PDF. Beigelegt werden muss eine Verordnung der behandelnden Ärztin, eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung. Am besten füllen Arzt und Patient das Formular gemeinsam aus. Der Arzt oder die Ärztin muss begründen, warum die erkrankte Person im Haushalt Hilfe braucht und festlegen, wie lange und in welchem Umfang – also wie viele Stunden am Tag – sie notwendig ist.

Haushaltshilfe beantragen, dann nimmt einem auch jemand die Wäsche ab
Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse kümmert sich auch um die Wäsche

Ist der Antrag auf Haushaltshilfe gestellt, hat die Krankenkasse laut Gesetz maximal drei Wochen Zeit, ihn zu bearbeiten. Wenn möglich, stellt man ihn schon vor dem Krankenhausaufenthalt. In akuten Notfällen, zum Beispiel nach einem Unfall, kümmert sich die Klinik vor der Entlassung um die Hilfe für daheim. In so einem Fall reagieren die Kassen entsprechend schneller.

Kann der Mann Haushaltshilfe machen?

Ist der Antrag auf Haushaltshilfe genehmigt worden, kümmert sich in der Regel die Krankenkasse um die Vermittlung einer geeigneten Person. Sie hat Verträge mit Dienstleistern und Sozialeinrichtungen, die wiederum direkt mit der Kasse abrechnen können. Patient:innen haben allerdings Wahlfreiheit: Sie können auch selbst eine Kraft etwa bei einem Pflegedienst auswählen. Das müssen sie sich jedoch unbedingt vorher von der Versicherung genehmigen lassen. Und wie viel bekommt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse? Für die selbst organisierte Fachkraft zahlt sie fünf bis 9,50 Euro pro Stunde.

Möglich ist auch, ein Familienmitglied oder jemanden aus dem Freundeskreis mit der Haushaltshilfe zu betrauen. Wer die Aufwandsentschädigung tatsächlich erhält, hängt aber vom Verwandtschaftsgrad ab. Nahe Angehörige bekommen nur dann Geld, wenn sie Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können, wie die Verbraucherzentrale hier erläutert. Man sollte vorher also unbedingt bei der Krankenkasse nachfragen.

Was macht eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Wer eine Haushaltshilfe beantragen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Tätigkeiten sie übernehmen kann – und welche nicht. Grundsätzlich kümmert sich die ärztlich verordnete Kraft um alles, was notwendig ist, um den Haushalt weiterzuführen und den Kranken oder die Kranke sowie die Kinder zu versorgen. Dazu gehört zum Beispiel Einkaufen, Wäsche waschen, Betten beziehen, Essen zubereiten, putzen und auf die Kinder aufpassen. Eine Haushaltshilfe darf jedoch keinerlei medizinische oder pflegerische Tätigkeiten ausführen. Dafür braucht es die häusliche Krankenpflege, um die es im Folgenden geht.

Alternative zur Haushaltshilfe: Häusliche Krankenpflege

Bei „häuslicher Krankenpflege“ denken viele an chronisch Erkrankte, die einen Pflegegrad haben. Sie kommt aber ebenso für Patient:innen infrage, die keinen Pflegegrad haben und vorübergehend zu Hause pflegerische Betreuung und Unterstützung im Haushalt brauchen.

Pflege daheim nach OP und Klinik: Wer hat Anspruch?

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem ambulanten Eingriff wird die häusliche Krankenpflege als „Unterstützungspflege“ verordnet. Sie soll die Versorgung von Patienten sicherstellen, so lange diese sich noch nicht selbst versorgen können. Das kann neben der Grundpflege (siehe unten) auch die Übernahme von Aufgaben im Haushalt einschließen. Somit ist die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach einer Operation in vielen Fällen eine Alternative zur Haushaltshilfe.

Häusliche Krankenpflege Hilfe beim Anziehen
Die Unterstützungspflege umfasst bei Bedarf auch Hilfe beim Anziehen

Bedingung ist, dass keine andere Person im Haushalt die Tätigkeiten im erforderlichen Umfang übernehmen kann. Das trifft auch zu, wenn zum Beispiel eine Patientin nach einem Krankenhausaufenthalt wieder unter das Dach ihrer Eltern zieht, diese jedoch tagsüber arbeiten müssen. Der Ort der Unterbringung spielt keine Rolle, die Leistungen werden nicht nur im eigenen, sondern auch im Haushalt der Familie erbracht. Wichtig ist außerdem: Häusliche Krankenpflege in Form von „Unterstützungspflege“ bekommen nur Menschen, die nicht pflegebedürftig (Grad 2 bis 5) sind und keine anderweitige Behandlungspflege brauchen.

Die Erstverordnung gilt 14 Tage, sie kann bei Bedarf verlängert werden. Es wird, außer bei Schwangeren, eine Zuzahlung von zehn Prozent fällig. Das entspricht mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Tag, zuzüglich 10 Euro pro Verordnung. Ein Rechenbeispiel gibt es auf klinikkompass.de: Stellt der Pflegedienst am Ende von zwei Wochen 1400 Euro in Rechnung, zahlt davon die Krankenkasse 90 Prozent und der Patient zehn, also 140 Euro, plus 10 Euro Gebühr für die Verordnung, macht 150 Euro.

Häusliche Krankenpflege: Verordnung durch den Arzt

Die Unterstützungspflege muss vom Arzt oder von der Ärztin verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden. Da es ein paar Tage dauern kann, bis die häusliche Pflege genehmigt ist, wendet man sich am besten möglichst früh an den Hausarzt.

Übrigens können auch Krankenhausärztinnen und -ärzte die Hilfe im Rahmen ihres Entlassmanagements verordnen, allerdings nur für sieben Tage.

Was übernimmt die Pflegekraft?

Wie schon erwähnt umfasst die Unterstützungspflege die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Zur Grundpflege gehören Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Die hauswirtschaftliche Versorgung schließt Aufgaben im Haushalt wie zum Beispiel das Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung oder das Einkaufen mit ein.

Häusliche Krankenpflege: Obstteller zählt zur Grundpflege
Pflegekraft mit Obstteller: Die Ernährung ist Teil der Grundpflege

Man bekommt jedoch nicht automatisch alle Leistungen auch verordnet. Der Hausarzt oder die Hausärztin prüft, in welchen Bereichen genau man Hilfe braucht.

Übrigens haben Patient:innen auch hier Wahlfreiheit und können für die häusliche Krankenpflege eine vertraute Person, zum Beispiel eine gute Freundin, einsetzen. Hier gelten jedoch ähnliche Regeln wie beim Beantragen einer Haushaltshilfe, wie sie oben schon beschrieben sind, deshalb sollte man sich über die Bedingungen genau bei der Krankenkasse informieren.

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